Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. In Summe werden so mehr als 350.000 Fahrraddiebstähle pro Jahr bei der Polizei gemeldet. Die Dunkelziffer liegt hierbei weit höher. Nach einer Anzeige bei der Polizei wird dann nur etwa jeder 10. Diebstahl aufgeklärt. Ist das Fahrrad dann nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für den Fall eines Fahrraddiebstahls außerhalb der Wohnung abzusichern. Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann diese um eine Fahrradversicherung erweitern. Für Radfahrer, die keine Hausratversicherung haben oder ein sehr teures Fahrrad besitzen, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung. Diese kann man inzwischen auch bequem online abschließen.
Innerhalb der Wohnung oder des Kellers ist der Fahrraddiebstahl auch ohne eine Deckungserweiterung in der Hausratversicherung mitversichert. Wird beispielsweise der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl, welcher in der Hausratversicherung voll abgesichert. Trotzdem muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad auch in der Garage und im Fahrradkeller mit einem eigenständigen hochwertigem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert ist. Auch hier definieren die Versicherungen gewisse Richtlinien die es zu beachten gilt. So sollte stehts darauf geachtet werden, dass der Fahrradrahmen stets an einem zweiten Gegenstand befestigt ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind wie sogenannte Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Hier sollte zwingend ein zweites Schloss angeschafft werden
Nachtzeitklausel mit einschließen
Ein paar weniger Versicherer bieten ohne Zuschlag in ihrer Hausratversicherung von vornherein eine fixe Versicherungssumme (z.B. 3.000,00 Euro) für das Risiko Fahrraddiebstahl an. Dies ist vor allem für Verbraucher von Vorteil, welche nur einen geringen Hausrat besitzen, aber im Besitz eines teuren Fahrrades sind.
Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungsschutz auch ohne Nachtzeitklausel. Die Beweislast liegt hier aber immer beim Versicherten.
Fotos machen und Rechnungen aufbewahren
Nach dem Abschluss einer Hausrat bzw. Fahrradversicherung sollte man stehts die Rechnungen vom Fahrrad und Zusatzanbauten einscannen und Fotos machen. Dies hilft im Schadensfall und verhindert, dass der Wert des Fahrrads von der Versicherung zu ungunsten des Versicherten geschätzt wird.
Im Schadensfall müssen dann Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahlmeldung bei der Polizei hat unverzüglich , sprich ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.
Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann. Solange steht dem Verbraucher kein Fahrrad zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie unabhängig zum Thema Fahrraddiebstahl und/oder Hausratversicherung. Unser Büro befindet sich in Berlin-Mitte. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin. Sollte ein persönlicher Termin problematisch sein, so beraten wir Sie auch am Telefon.