Altersvorsorge Archives - Versicherungsmakler und Investmentberater in Berlin, Potsdam und Brandenburg https://www.der-investmentberater-berlin.com/tag/altersvorsorge/ Tue, 06 Dec 2022 12:34:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 Bin ich im Alter armutsgefährdet? https://www.der-investmentberater-berlin.com/altersvorsorge/bin-ich-im-alter-armutsgefaehrdet/ Tue, 06 Dec 2022 12:34:39 +0000 https://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2983 Jedem dritten Deutschen droht eine Rente von unter 1.300 Euro für 45 Jahre Vollzeit nach Aussage des Bundesfinanzministeriums. Angesichts der immer steigenden Preise für Energie und Lebensmittel ist dies eine erschreckende Zahl. Doch trotz Medienrelevanz ist das Thema Altersvorsorge für die meisten junge Menschen uninteressant und liegt noch in weiter Ferne. Mit zunehmendem Alter fragen sich dann aber doch immer mehr Menschen, wie hoch Ihre Rente später ausfallen wird und ob das verfügbare Geld zum Leben reichen wird? Meistens ist es dann aber schon etwas spät und Sparbeiträge zur Rentenlückenschließung sind extrem hoch.   Wir empfehlen unseren Kunden so früh

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Jedem dritten Deutschen droht eine Rente von unter 1.300 Euro für 45 Jahre Vollzeit nach Aussage des Bundesfinanzministeriums. Angesichts der immer steigenden Preise für Energie und Lebensmittel ist dies eine erschreckende Zahl. Doch trotz Medienrelevanz ist das Thema Altersvorsorge für die meisten junge Menschen uninteressant und liegt noch in weiter Ferne. Mit zunehmendem Alter fragen sich dann aber doch immer mehr Menschen, wie hoch Ihre Rente später ausfallen wird und ob das verfügbare Geld zum Leben reichen wird? Meistens ist es dann aber schon etwas spät und Sparbeiträge zur Rentenlückenschließung sind extrem hoch.

 

Wir empfehlen unseren Kunden so früh wie möglich mit der Altersvorsorgeplanung zu beginnen und auch die Kinder mit in diese Planung zu integrieren. Denn solange man noch über 40 Jahre sparen kann, für den sind die Beiträge für eine zielführende Rentenvorsorge noch überschaubar. Es ist also ratsam den Kindern in der Schul- bzw. Ausbildungszeit bei dem Aufbau ihrer eigenen Altersvorsorge finanziell zu unterstützen. Um sich sein eigenes Altersvorsorgeproblem etwas bewusster werden zu lassen, empfehlen wir eine kurze Rentenlückenberechnung.

 

Was ist die Rentenlücke?

Das gesetzliche Rentenniveau in Deutschland zählt mit zu den geringsten in ganz Europa. Bis 2033 wird das Rentenniveau vermutlich bei rund 46,4 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegen. Die meisten Menschen werden davon im Alter nicht gut leben können. Es gibt also eine Rentenlücke zwischen dem, was Sie vermutlich bekommen und dem, was Sie im Alter zur Finanzierung ihres Alltags brauchen werden. Im Internet gibt es einige grobe Rentenlückenrechner. Viele dieser Rechner veranschaulichen leider nur die halbe Wahrheit. So sind Steuern im Alter (Versteuerung der Rente und Nebeneinkünfte), Veränderung der Lebensumstände (Kinder, Selbständigkeit, Auswandern) und auch die Inflation (Geldentwertung) meistens nicht integriert.

Wünschen Sie eine professionelle Analyse ihrer Rentenlücke und die Erarbeitung eines Finanzplanes zur Schließung dieser Lücke, dann wenden Sie sich gerne an uns.

 

Private Altersvorsorge ist notwendig

Um nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen zu sein – denn das wird in den meisten Fällen nicht reichen – ist es ratsam, so früh wie möglich mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Zwar zeigen die Statistiken, dass immer mehr Menschen in Deutschland das Thema Altersvorsorge angehen, aber dies meistens mit nachteiligen Produkten, zu geringen Sparraten und einer schlechten Verzinsung.

Viele Deutsche sind auch schlicht weg überfordert, da es eine Menge verschiedene Varianten zur privaten Altersvorsorge in Deutschland gibt. So bieten Riester und eine betriebliche Altersvorsorge zwar steuerliche Vorteile in der Ansparphase, aber werden durch die nachgelagerte Besteuerung im Alter sehr teuer für den Sparer. Rürup bietet nur wenig Flexibilität und klassische Lebensversicherungen haben zu geringe Renditen, um Kosten und Inflation zu decken. Besser ist in den meisten Fällen eine so genannte Fondspolice. Welches Produkt zu Ihnen passt ergibt sich aus unserer Altersvorsorgeanalyse. Kommen Sie gerne auf uns zu.

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Smarter Vermögensaufbau mit Fondspolicen https://www.der-investmentberater-berlin.com/investment/smarter-vermoegensaufbau-mit-fondspolicen/ Fri, 02 Dec 2022 11:05:58 +0000 https://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2961 Die letzten Börsenjahre waren spannend. 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie brach etwa der Deutsche Aktienindex (DAX) von knapp 14.000 Punkten zu Jahresanfang auf rund 8.000 Punkten ein. 2021 merkte man davon nicht mehr viel und ein neues Jahreshoch folgte dem nächsten bis hin zu 16.000 Punkten. Durch die geopolitische Lage bach der Deutsche Aktienindex erneut ein, aber konnte sich von seinem Jahrestief inzwischen auch wieder erholen.   Wir hatten in den letzten Jahren so einige Krisen. Trotzdem waren eine Vielzahl von Aktienfonds und ETFs eine gute Wahl über die letzten 10 Jahre trotz dieser Krisen. Blicken wir 20 Jahren, so

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Die letzten Börsenjahre waren spannend. 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie brach etwa der Deutsche Aktienindex (DAX) von knapp 14.000 Punkten zu Jahresanfang auf rund 8.000 Punkten ein. 2021 merkte man davon nicht mehr viel und ein neues Jahreshoch folgte dem nächsten bis hin zu 16.000 Punkten. Durch die geopolitische Lage bach der Deutsche Aktienindex erneut ein, aber konnte sich von seinem Jahrestief inzwischen auch wieder erholen.

 

Wir hatten in den letzten Jahren so einige Krisen. Trotzdem waren eine Vielzahl von Aktienfonds und ETFs eine gute Wahl über die letzten 10 Jahre trotz dieser Krisen. Blicken wir 20 Jahren, so lag der deutsche Aktienindex nur bei rund 5.000 Punkten. Aktienfonds und ETFs sind deshalb für den langfristigen Vermögensaufbau und besonders auch im Rahmen der Altersvorsorge aus Renditesicht das Investment, an dem kein Weg vorbei führt. Kurzfristige Schwankungen gehören zum zwar zum Börsengeschehen dazu, aber auf lange Sicht von mehr als 15 Jahren zeigen sich eindeutig die Renditevorteile einer kapitalmarktorientierten Anlage.

Wir empfehlen deshalb für langfristige Anlagen ein gut diversifiziertes Aktienfonds Portfolio und für die Altersvorsorge die Wahl einer steueroptimierten Fondspolice. Eine Fondspolice ist eine Lebens- bzw. Rentenversicherung, bei der das Ersparte in Investmentfonds oder ETFs angelegt wird.

Insbesondere bei einem langen Anlagehorizonten von mehr als 15 Jahren und/oder größeren Investmentvolumina gibt es kaum ein vergleichbares Finanzprodukt, das so viele Vorteile in sich vereint wie die fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice). Im Vergleich zu ETF-Sparplänen über einen Broker oder anderen Spar-Depots bei den Banken können Anleger mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung deutlich flexibler wirtschaften und dabei Steuern sparen.

 

Steuern sparen mit einer Fondspolice

Ein ganz wesentlicher Vorteil der Fondspolice sind die Steuervorteile. Fondspolicen werden als Versicherungsprodukt eingestuft und nicht als Investmentfonds. Das hat den positiven Beigeschmack, dass bei Fondspolicen in der Ansparphase alle Erträge steuerfrei bleiben. Während in normalen Fondsdepots über Broker oder Banken jährlich die Abgeltungssteuer auf Gewinne anfällt, kassieren Anleger innerhalb einer Fondspolice die Zins- und Dividendenerträge komplett steuerfrei. Dementsprechend erzielt die Fondspolice einen höheren Zinseszinseffekt gegenüber dem Banksparplan.

Auch bei der Kapitalauszahlung gibt es einen weiteren Steuervorteil. Denn auch hier profitieren Fondspolicen-Besitzer da der erzielte Gewinn lediglich zur Hälfte steuerpflichtig wird. Ein weiterer Vorteil der sich dann ergibt ist, das im Idealfall mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente auch ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommt.

 

Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss von Fondspolicen zur Altersvorsorge, da diese Produkte grundsätzlich mehr Chancen auf höhere Renditen bieten. Das Kapital der Anleger fließt in Investmentfonds oder ETFs und wird dadurch breit gestreut. Diese Investment-Policen erzeugen so ein optimales Verhältnis von Rendite und Sicherheit und der Anleger hat auch eigenständig die Möglichkeit, sich die geeigneten Investmentfonds selbst auszusuchen.

 

Gerne beraten wir Sie zu Fondspolicen und anderen steuerlich begünstigten Produkten für die Altersvorsorge.

 

 

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Mindestlohn, Garantiezinssenkung und Familienentlastung: Was sich 2022 alles ändert https://www.der-investmentberater-berlin.com/articles/mindestlohn-garantiezinssenkung-und-familienentlastung-was-sich-2022-alles-aendert/ Wed, 29 Sep 2021 14:18:38 +0000 https://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2603 Auch im neuen Jahr 2022 ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Regelungen – einige können für Verbraucher und Steuerzahler von Vorteil sein: So werden im neuen Jahr Familien steuerlich entlastet und der Mindestlohn erhöht. Die Garantiezinssenkung wirkt sich hingegen negativ auf Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus und macht die betriebliche Altersvorsorge, als auch Riester-Rente noch unattraktiver, als sie vorher schon war. Neues Kaufrecht ab 2022 Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein

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Auch im neuen Jahr 2022 ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Regelungen – einige können für Verbraucher und Steuerzahler von Vorteil sein: So werden im neuen Jahr Familien steuerlich entlastet und der Mindestlohn erhöht. Die Garantiezinssenkung wirkt sich hingegen negativ auf Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus und macht die betriebliche Altersvorsorge, als auch Riester-Rente noch unattraktiver, als sie vorher schon war.
Neues Kaufrecht ab 2022

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht. Einen Überblick über die Änderungen im Kaufrecht finden Sie hier.

Mindestlohn steigt

Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann sich ab dem 1. Januar 2022 über höhere Einnahmen freuen. Der Mindestlohn steigt dann von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. 6 Monate später, also am 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann noch einmal angehoben. Dann müssen pro Stunde mindestens 10,45 Euro vom Arbeitgeber gezahlt werden.

 

Familien werden finanziell entlastet

Familien werden ab 2022 finanziell stärker entlastet. Dies soll u. a. über einen höheren Grundfreibetrag und die Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs geschehen.

Das Familienentlastungsgesetz sorgt zum Beispiel dafür, dass der Grundfreibetrag im Jahr 2022 weiter ansteigt. Dieser liegt dann im neuen Jahr bei 9.984 Euro. Durch die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.

Der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent ist erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro im Veranlagungszeitraum 2021 und ab 270.501 Euro in 2022 zu zahlen.

 

Senkung des Garantiezins

Zum 1. Januar 2022 wird der Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt. Dieser Wert ist vor allem für die Lebensversicherung relevant. Durch die Senkung des Wertes geraten vor allem die Versicherungen in Schwierigkeiten. Besonders gravierende Folgen sehen wir für neue Riester-Verträge (Die wir seit bestehen nicht empfehlen). Denn diese würden für Sparer und Versicherer sonst unattraktiv. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen. Das Gleiche gilt für bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung, nämlich der Beitragszusage mit Mindestleistung.

Weitere Versicherungen die unter der Garantiezinssenkung mit erhöhten Beiträgen leiden werden sind sind: Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Risikolebensversicherungen. Wir erwarten einen Anstieg der Prämien von bis zu 15 Prozent und empfehlen jedem sich noch in diesem Jahr Gedanken zu seiner Vorsorge zu machen.

 

Änderungen im Straßenverkehr

Um die Unfallzahlen und die im Straßenverkehr verunglückten Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu reduzieren, schreibt die EU ab 2022 zahlreiche weitere Assistenzsysteme in Pkw vor. Im Straßenverkehr soll es nach und nach immer sicherer werden. Daher werden bei Neuwagen einige Assistenzsysteme zur Pflicht. Einige Systeme sind auch für Transporter, Busse und Lkw verpflichtend.

 

Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen

Mit der Harmonisierung mit „Wählen ab 16“ bei der Betriebsratswahl wird eine langjährige Forderung nun im Jahr 2022 umgesetzt. In Betrieben mit einem Betriebsrat können Beschäftigte bereits ab einem Lebensalter von 16 Jahren mitwählen. Zuvor lag die Altersbeschränkung bei 18 Jahren. Wer sich selbst in den Betriebsrat wählen lassen will, muss aber weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.

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Investment | Passiv Geld anlegen (Konservative Anlagestrategie) https://www.der-investmentberater-berlin.com/investment/investment-passiv-geld-anlegen-konservative-anlagestrategie/ Thu, 16 May 2019 12:47:10 +0000 https://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2132 Konservative Anleger setzen vermehrt auf risikoarme Geldanlage. Doch aufgrund der niedrigen Zinsen lohnt es sich derzeit nicht Geld auf einem Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Festgeld anzulegen. Zu bedenken ist immer, dass die die Realrendite deutlich schmälert. Wie Sie trotzdem konservativ und inflationsgeschützt Geld anlegen können erklären wir im Folgenden mit unserem Ansatz von einer konservativen Anlagestrategie.     Schritt 1: Notgroschen aufbauen und halten Wie bei jeder Anlagestrategie ist der Aufbau bzw. das Erhalten einer Liquiditätsreserve äußerst wichtig. Ich empfehle für den konservativen Ansatz einen Notgroschen in Höhe von 1 bis 2 Nettogehältern. Dieses Geld sollte auf einem Tagesgeldkonto liegen, um

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Konservative Anleger setzen vermehrt auf risikoarme Geldanlage. Doch aufgrund der niedrigen Zinsen lohnt es sich derzeit nicht Geld auf einem Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Festgeld anzulegen. Zu bedenken ist immer, dass die die Realrendite deutlich schmälert. Wie Sie trotzdem konservativ und inflationsgeschützt Geld anlegen können erklären wir im Folgenden mit unserem Ansatz von einer konservativen Anlagestrategie.

 

 

Schritt 1: Notgroschen aufbauen und halten

Wie bei jeder Anlagestrategie ist der Aufbau bzw. das Erhalten einer Liquiditätsreserve äußerst wichtig. Ich empfehle für den konservativen Ansatz einen Notgroschen in Höhe von 1 bis 2 Nettogehältern. Dieses Geld sollte auf einem Tagesgeldkonto liegen, um flexibel in Notsituationen auch an das Geld schnell heranzukommen.

 

Schritt 2: Geldanlage in risikoarmen Investmentfonds

Alles Geld was über den Notgroschen hinaus geht sollte angelegt werden. Für konservative Investoren sollte die sichere Basis des Investments aus Immobilienfonds bestehen. Immobilienfonds bieten eine relativ sichere Möglichkeit indirekt in Immobilien zu investieren.

Eine indirekte Investitions-Option sind offene Immobilienfonds: Hier sammeln professionelle Fonds-Manager das Geld ein, um dieses anschließend in mehrere Objekte anzulegen. Zu empfehlen sind offene Immobilienfonds, welche europaweit bzw. weltweit mehrere Immobilien besitzen und Schwerpunktmäßig in Hotels, Gewerbeimmobilien oder Einkaufscenter investieren. Die zu erwartenden Renditen können hier zwischen 2 und 4% betragen. 50% bis 70% des Vermögens sollten bei konservativen Investoren in Immobilienfonds investiert sein.

 

Konservativ Geld anlegen trotz Niedrigzins

Das anhaltende Niedrigzinsniveau macht Sparbücher und Tagesgeld für Anleger nur wenig attraktiv. Es muss umgedacht und auf alternative Geldanlagemöglichkeiten zurückgegriffen werden.

 

Schritt 3: Monatliche Investments in Mischfonds

Um die Durchschnittsrendite bei einem mittleren Anlagehorizont noch etwas zu verbessern, empfehlen wir konservativen Anlegern über regelmäßige monatliche Sparpläne Ihr Investmentdepot über Mischfonds weiter aufzubauen.

 

Mischfonds sind Investmentfonds, welche aber einen begrenzten Aktienanteil haben. Der Mischfonds kann außerdem in andere Anlageklassen Rentenpapiere, Geldmarkttitel, Rohstoffe, Edelmetalle und Immobilien anlegen kann. Somit kombiniert diese Fondsart Wachstumschancen von riskanteren Anlagen wie Aktien mit Erträgen aus risikoärmeren Anlagen wie Anleihen. Größere Geldbeträge sollten über einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten ins Portfolio fließen.

 

Schritt 4: Regemäßige Umschichtungen zur Risikominimierung

Um die konservative Ausrichtung trotz aktienlastigen Fonds beibehalten zu können empfiehlt es sich die Mischfonds regelmäßig bei Gewinnen strategisch in Immobilienfonds und/oder Geldmarktfonds umzuschichten. Optional kann auch bei einem Kurseinbruch der Märkte nachgekauft werden. Hierbei sollte aber immer die konservative Strategie im Auge behalten werden.

 

Schritt 5: Private Altersvorsorge als Sparziel nicht vergessen

Bei der Verfolgung von mittel- und langfristigen Sparzielen sollte man aber seine eigene private Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Auch ersetzt der Besitz einer eigenen Immobilie keine private Altersvorsorge. Nach aktueller Rechtslage in Deutschland (Stand: 2019) gibt es immer noch steuerliche Vorteile bei Abschluss einer privaten Altersvorsorge, welche die Daseinsberechtigung dieser Produkte rechtfertigt und sich rechnerisch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren gegenüber einem normalen Banksparplan bei einer Laufzeit von über 20 Jahren als lukrativer erweist.

 

 

Wir hoffen Ihnen mit diesen Kurzinformationen einen guten Überblick über die Möglichkeiten einer konservativen Geldanlage geben konnten. Für weitere Informationen oder Beratungsbedarf kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler https://www.der-investmentberater-berlin.com/altersvorsorge/altersvorsorgepflicht-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/ Tue, 09 Apr 2019 08:10:17 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2080 Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll 2019 die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler kommen. Die Pflicht zur privaten Vorsorge fürs Alter gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen. Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem, die Altersarmut gerade in dieser speziellen Personengruppe zu senken und auch den Verantwortungsbereich in die eigenen Hände und nicht in den der Gemeinschaft zu legen. Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei

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Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll 2019 die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler kommen. Die Pflicht zur privaten Vorsorge fürs Alter gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen.

Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem, die Altersarmut gerade in dieser speziellen Personengruppe zu senken und auch den Verantwortungsbereich in die eigenen Hände und nicht in den der Gemeinschaft zu legen. Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei freundlich für Existenzgründer ausgestaltet sein.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen alle selbstständig arbeitenden Menschen künftig zwischen

  • der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Rechtsanwälte)

wählen. Die gewählte Vorsorgeform muss nach den Vorstellungen von Heil insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen.

 

Gefahr: Altersarmut – Drei Millionen Selbstständigen sorgen nicht fürs Alter vor

In Deutschland seien drei Millionen Selbstständige im Alter nicht abgesichert, sagte der Minister zur Begründung. Auch für sie müsse gelten, “dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist.” Deshalb sollten sie künftig entweder Mitglied in einem Versorgungswerk oder durch die sogenannte Rürup-Rente abgesichert sein oder in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten.

Die Politik hat schon lange eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige angestrebt. Während die Pläne der ehemaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles eher vage blieben, sah ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen eine konkrete Ausgestaltung der Vorsorgepflicht vor.

Demnach wären Selbstständige und Freiberufler, die noch nicht in eine private Altersvorsorge investiert haben, zwangsverpflichtet gewesen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies hätte alle Menschen betroffen, die nicht nur vorübergehend ihre selbstständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit ausüben und dabei ein Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat erzielen.

Hätten sich die Pläne durchgesetzt, wären alle selbstständig arbeitenden Menschen, die noch keine 30 Jahre alt sind, von der Versicherungspflicht betroffen gewesen, ebenso wie alle, die nach Inkrafttreten eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hätten. Selbstständig arbeitende Menschen zwischen 30 und 50 Jahren hätten die Wahl zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung gehabt. Selbstständige über 50 Jahren wären hingegen nicht zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet gewesen.

 

Wie genau die aktuellen Pläne von Heil aussehen, etwa mit Blick auf Altersgrenzen und Ausnahmen für Existenzgründer, werden die kommenden Monate zeigen.

Sie sind Selbständig oder Freiberufler und sind sich unsicher was Sie tun sollten? Wenden Sie sich gerne mit ihren Fragen an uns. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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Die neun größten Denkfehler bei der Altersvorsorge https://www.der-investmentberater-berlin.com/altersvorsorge/die-neun-groessten-denkfehler-bei-der-altersvorsorge/ Fri, 28 Sep 2018 09:40:08 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2001 Der Ruhestand ist häufig ein lang erwartetes Ziel: Endlich ausschlafen können und die Zeit mit den Lieblingsbeschäftigungen verbringen, statt morgens aufstehen zu müssen und in die (womöglich ungeliebte) Arbeit zu fahren. Der Aufbau einer ausreichenden Altersversorgung ist dringend notwendig, um die Phase nach dem Erwerbsleben mit dem gewünschten Lebensstandard genießen zu können.  Doch viele sorgen falsch fürs Alter vor, weil Halb- und Nichtwissen zu Irrtümern führen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Denkfehler zur privaten Altersvorsorge und Rente.   “Altersvorsorge allein reicht nicht. Sie muss auch gut durchdacht sein.”   Denkfehler: “Erst mal leben, mit der Altersvorsorge beginne ich später” Ein

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Der Ruhestand ist häufig ein lang erwartetes Ziel: Endlich ausschlafen können und die Zeit mit den Lieblingsbeschäftigungen verbringen, statt morgens aufstehen zu müssen und in die (womöglich ungeliebte) Arbeit zu fahren. Der Aufbau einer ausreichenden Altersversorgung ist dringend notwendig, um die Phase nach dem Erwerbsleben mit dem gewünschten Lebensstandard genießen zu können.  Doch viele sorgen falsch fürs Alter vor, weil Halb- und Nichtwissen zu Irrtümern führen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Denkfehler zur privaten Altersvorsorge und Rente.

 

“Altersvorsorge allein reicht nicht. Sie muss auch gut durchdacht sein.”

 

  1. Denkfehler: “Erst mal leben, mit der Altersvorsorge beginne ich später”

Ein populärer Denkfehler! Denn was man in jungen Jahren nicht zurückgelegt hat, kann man später nur mit Mühe wieder aufholen. Wer mit 27 anfängt, monatlich 50 Euro in einen Indexfonds auf den Dax einzuzahlen, der hat bei sechs Prozent Durchschnittsrendite mit 67 ein Guthaben von fast 100.000 Euro angespart. Wer erst mit 47 beginnt, der muss, um auf das gleiche Ergebnis zu kommen, mehr als das Vierfache weglegen, nämlich 219 Euro.

Tipp: Beginnen Sie möglichst früh mit dem Sparen und lassen Sie den Zinseszins für sich arbeiten.

 

  1. Denkfehler: Mit kleinen Beträgen zu großer Rente

Viele Banken werben mit Sparplänen ab 25 Euro pro Monat. So schön niedrige Sparraten für die eigene Geldbörse sind, eine ordentliche Zusatzrente ist damit nicht drin. Selbst bei frühem Sparbeginn und einer guten Rendite von sechs Prozent, käme unser Beispielsparer nach 40 Jahren nur auf ein Endergebnis von knapp 48.000 Euro. Für eine signifikante Zusatzrente reicht dieser Betrag nicht.

Tipp: 
Beginnen Sie mit wenigstens 50 Euro monatlich und stocken Sie den Betrag mit steigendem Einkommen sukzessive auf.

 

  1. Denkfehler: Einkommensbedarf falsch einschätzen

Viele Berufstätige gehen davon aus, dass ihre Einkünfte aus gesetzlicher, betrieblicher und Riester-Rente im Alter ausreichen. Das ist aber häufig nicht der Fall. Die Renteneinkünfte erreichen oft nicht einmal die Hälfte der früheren Gehaltshöhe, zudem belasten Abgaben für Steuern, Kranken- und Pflegekasse das Nettoeinkommen. Der jüngste Versorgungsatlas von Union Investment beziffert die Rentenlücke im Bundesdurchschnitt auf 656 Euro.

Tipp: Ermitteln Sie möglichst genau Ihre Versorgungslücke und schließen Sie diese mit geeigneten Sparformen, etwa Fonds oder ETFs.

 

  1. Denkfehler: Inflation unterschätzen

Zwar verzeichnete Deutschland in den vergangenen Jahren nur geringe Inflationsraten von deutlich unter zwei Prozent, da aber auch die Löhne im selben Zeitraum nur mäßig stiegen, verbuchten Rentner und Beschäftigte reale Kaufkraftverluste. „Gerade Deutschland hat hier in den vergangenen Jahren an der Lohnschraube gedreht. Wirtschaftliche Vorteile der Unternehmen wurden auch durch Zurückhaltung bei den Löhnen erkauft“, betont Christian Nemeth, Vorstandsmitglied der Zürcher Kantonalbank Österreich AG.

Tipp: 
Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der notwendigen Zusatzrente die Wirkung der Inflation. Ein Sparziel von 100.000 Euro hat bei zwei Prozent Inflation nach 25 Jahren nur noch eine Kaufkraft von etwa 61.000 Euro. Um den realen Wert von 100.000 Euro zu erhalten, müsste der Vorsorgesparplan eine Zielsumme von 164.000 Euro ansetzen.

 

  1. Denkfehler: Zu kurze Rentenzeit planen

Trotz steigender Lebenserwartung glauben viele, dass sie nur zehn oder 15 Jahre Rente beziehen werden. Falsch: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt inzwischen bei rund 20 Jahren. Die Vorsorgeplanung sollte daher nicht zu knapp und die anzusparende Kapitalsumme nicht zu niedrig ausfallen. Je nach Rentenbeginn sollten 25 bis 30 Jahre Rentenbezugsdauer eingeplant werden. Das bedeutet: Wer 25 Jahre lang monatlich 500 Euro Zusatzrente bekommen möchte, der benötigt einen Kapitalstock von etwa 110.000 Euro nach Steuern. Bei drei Prozent Kapitalrendite ist inklusive Vermögensverzehr ein Vierteljahrhundert Zusatzrente gesichert.

Tipp: Wer sich keine eigene Rentenlösung zutraut, der kann auf eine Sofortrente setzen. Vorteil: Die Versicherung garantiert lebenslang Rentenzahlungen – egal wie alt man wird.

 

  1. Denkfehler: Eigenheim genügt zur Alterssicherung

Eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Eigennutzer wohnen zwar mietfrei in ihren vier Wänden, das bringt finanzielle Entlastung. Andererseits sind der Arbeitsaufwand und die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung des Eigenheims nicht zu unterschätzen. Mit zunehmenden Alter wird es immer schwieriger, die Lasten zu bewältigen – die gesetzliche Rente reicht für größere Sanierungen sowieso nicht aus.

Tipp: Mögliche Alternativen sind die Verrentung der Immobilie oder der Verkauf bei gleichzeitigem Umzug in ein Haus mit altersgerechter Betreuung.

 

  1. Denkfehler: Aktienfonds sind nicht für die Altersvorsorge geeignet

Aktienfonds sind aktuell die einzige Anlageform, die langfristig attraktive Nettorenditen erzielt. Wichtig für Vorsorgesparer ist ein langer Anlagehorizont und ein gut diversifiziertes Depot, das Wertschwankungen abfedert. Setzen Sie nicht nur auf eine Region oder eine Branche, sondern streuen Sie breit. Mischen Sie verschiedene Assetklassen, etwa Aktienfonds, Anleihen, Immobilien und/oder Rohstoffe.

Tipp: Die Verbraucherzentralen empfehlen kostengünstige ETFs oder Fonds ohne Ausgabeaaufschlag zu kaufen. Fonds ohne Ausgabeaufschlag können Sie auch bei uns erwerben.

 

  1. Denkfehler: Im Alter fallen keine Steuern an

Falsch: Seit 2005 unterliegen Renten der Steuerpflicht. Der steuerpflichtige Anteil beträgt für Neurentner seit 2018 76 Prozent. Für jeden Neurentnerjahrgang kommen zwei Prozent hinzu. Ab Renteneintritt 2040 ist die komplette Rente zu versteuern. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Rentenhöhe und weiteren Einkünften wie Mieten, Betriebsrenten, Riester-Rente etc. Positiv: Auch für Renten gelten Freibeträge, etwa der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag.

Tipp: Berücksichtigen Sie die Steuerbelastung bei Ihrer Ruhestandsplanung. Planen Sie entsprechend höhere Sparsummen für ihre private Altersvorsorge ein. Diese sind meisten zudem meistens Steuervorteile.

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Die 7 goldenen Regeln des Investierens https://www.der-investmentberater-berlin.com/investment/die-7-goldenen-regeln-des-investierens/ Sun, 18 Feb 2018 13:58:12 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1918 Die Phase niedriger Zinsen hält seit Jahren an. Immer wieder werden von Banken und Vermögensberatern Aktien, Immobilieninvestments oder Fonds als Alternative empfohlen. Viele Anleger aber schrecken vor diesem Schritt zurück – vor allem nach negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit (Finanzkrise, Dotcom-Blase). Die Wünsche und Ziele von den meisten Investoren besteht darin, irgendwann finanzielle Freiheit genießen zu können. Dieses Ziel ist zwar nicht leicht zu erreichen, es ist aber ein durchaus realistisches. Es dauert natürlich Zeit, um sich ein Portfolio aufzubauen, das genügend Einkommen generiert, von dem man leben kann. Da wir auch jeden Tag daran arbeiten die Portfolios von unseren

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Die Phase niedriger Zinsen hält seit Jahren an. Immer wieder werden von Banken und Vermögensberatern Aktien, Immobilieninvestments oder Fonds als Alternative empfohlen. Viele Anleger aber schrecken vor diesem Schritt zurück – vor allem nach negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit (Finanzkrise, Dotcom-Blase).

Die Wünsche und Ziele von den meisten Investoren besteht darin, irgendwann finanzielle Freiheit genießen zu können. Dieses Ziel ist zwar nicht leicht zu erreichen, es ist aber ein durchaus realistisches. Es dauert natürlich Zeit, um sich ein Portfolio aufzubauen, das genügend Einkommen generiert, von dem man leben kann. Da wir auch jeden Tag daran arbeiten die Portfolios von unseren Kunden bestmöglich zu gestalten und auch eine Geldanlage in ein Portfolio aus einem “Basket” von verschiedenen Investmentfonds empfehlen, haben wir ein paar wichtige Regeln definiert die als Leitfaden gedacht sind. Folgen Sie diesen Regeln, so müssen Sie keine Angst vor einem Investment in Fonds oder Aktien haben.

 

 

Regel 1: Investieren Sie langfristig

Ein Investor, der sein Geld langfristig für die sprichwörtlich „schlechten Zeiten“ zurücklegt, wird seine finanziellen Ziele wahrscheinlich wesentlich eher erreichen als jemand, der am Markt lediglich auf schnelle Gewinne aus ist. Erstellen Sie deshalb immer verschiedene Portfolios mit unterschiedlichen Anlagehorizonten.

Zitat von Warren Buffett (amerikanischer Investor): Unsere bevorzugte Haltedauer: für immer.”

Je länger Ihr Anlagehorizont ist, desto größer ist auch der potenzielle Zinseszinseffekt auf den ursprünglichen Wert Ihres Investments. Vielen Anlegern wird der Begriff „Zinseszinseffekt“ bereits von ihren Sparkonten vertraut sein. Darunter versteht man den Prozess, bei dem die Zinserträge aus Ihrem ersparten Geld dem ursprünglichen Anlagebetrag hinzuaddiert werden und dann ihrerseits ebenfalls verzinst werden. Langfristig kann dieser Zinseszinseffekt einen beträchtlichen Unterschied ausmachen. Und dies kann auch für Ihre Investmenterträge gelten, solange Sie diese regelmäßig reinvestieren.

 

Regel 2: Streuen Sie das Risiko

Das Halten eines Portfolios von Investmentfonds oder Aktien mit geringer Korrelation kann die Gefahren, die mit der Anlage in bestimmte Assetklassen und Märkte einhergehen, ebenso wie weniger offensichtliche Risiken, wie das Inflationsrisiko (also die Gefahr, dass der Wert eines Investments durch einen Anstieg der Inflationsrate beeinträchtigt wird) diversifizieren. Denn Aktien, Anleihen, Immobilien, Investmentfonds, Rohstoffe und liquide Geldmittel können auf unterschiedliche Bedingungen am Markt jeweils unterschiedlich reagieren. Somit können Sie mit Engagements in mehr als einer Anlageklasse sicherstellen, dass der Wert Ihrer Investments nicht gleichzeitig durchweg steigt oder sinkt.

Die geografische Ausrichtung sowie ein langfristiger Anlagehorizont sind weitere Möglichkeiten der Risikostreuung. Darüber hinaus können Investments in Anlagevehikel wie OEICs die Probleme, die das Management eines breit gestreuten Portfolios mit sich bringt, deutlich verringern. Vor allem aber sollten Investoren im Vorfeld klar definieren, mit welchem Risikoniveau sie sich wohlfühlen, und dies auch bei ihren Anlagezielen berücksichtigen. Grundsätzlich sollte man immer Anlagen mit einer globalen Ausrichtung bevorzugen.

 

 Regel 3: Auf den Preis und die Qualität achten

Das so genannte Investieren nach dem Value-Ansatz, so wie es von Warren Buffett betrieben wird, hat zwei Dimensionen: Qualität und Preis. Diese beiden Faktoren müssen stimmen, damit nach dieser Strategie eine Aktie oder ein Investmentfonds als Anlage infrage kommt. Ein Unternehmen kann noch gut sein und gute Geschäftsberichte vorweisen, aber wenn dafür ein zu hoher Preis bezahlt werden muss, kann mit diesem Investment keine zufriedenstellende Rendite erzielt werden. Der Zeitpunkt des Einkaufs bestimmt demnach auch zum Teil den zu Schluss erziehlten Gesamt-Gewinn. Die Einschätzung, ob eine Aktie preiswert ist, ist allerdings tendenziell subjektiv und hängt von der Erfahrung des Einzelnen ab. Wurden die Analysen gemacht und das Unternehmen ausführlich qualitativ untersucht, so ergibt sich recht einfach ein Anhaltspunkt, welche Rendite von einem Investment zu erwarten ist. Wer sich nicht ständig mit Aktienbewertungen auseinandersetzen sollte, sollte eher ein Fondsinvestment als Geldanlage erwägen.

 

Regel 4: Investieren Sie nur in Investments die Sie verstehen

Obwohl Anleger mit einem gut strukturierten Portfolio einen soliden Ertrag erwirtschaften können, kann durchaus auch genau das Gegenteil eintreten. Nur allzu leicht erleidet man nachhaltige Verluste, wenn man sein Geld in ein Wertpapier investiert, das sich in Folge nicht wie erwartet entwickelt. Deshalb sollten Anleger immer versuchen zu verstehen, in was sie überhaupt investieren.

Zitat von Benjamin Franklin (Naturwissenschaftler, Erfinder und Staatsmann, 1706-1790): Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.”

Bei der Auswahl eines guten Investmentfonds beispielsweise sollte der Anleger daher darauf achten, dass Unternehmen in den Top Holdings enthalten sind, mit dessen Produkten er auch etwas anfangen kann. Außerdem sollte auch die Größe und die Anlageschwerpunkte eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Fonds spielen.

 

Regel 5: Investieren Sie niemals auf Kredit

Unternehmen nutzen Fremdkapital, der Staat begibt Anleihen, Privatleute finanzieren Möbel, Autos, Häuser über Kredite. Weshalb sollten Anleger nicht auch auf Kredite zurückgreifen, um an der Börse zu spekulieren? Es war vor allem ein Phänomen in der wilden Zeit des Neuen Marktes Ende der 90er Jahre: der Kauf von Aktien auf Kredit. Das Problem hierbei aber ist, dass Sie auf jeden Fall den Kredit inklusive Zinsen zurückzahlen müssen. Die Rendite der Wertpapiere ist dagegen von der Entwicklung der Börse abhängig. Verläuft diese in die falsche Richtung, kann das fatale Folgen haben. Viele Menschen haben sich damit für ein Leben lang verschuldet. Bitte nehmen Sie diese Regel besonders ernst. Auch mit wenig Geld kann man langfristig vermögend werden.

 

Regel 6: Gegen den Strom schwimmen

Wie nach der großen Finanzkrise und der damit in Verbindung stehenden Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 eindrucksvoll zu beobachten war, kann eine unerwartete oder ungünstige Nachrichtenlage die Tendenz des Aktienmarktes maßgeblich beeinflussen. So gab es tatsächlich Zeiten, in denen defensive Unternehmen, die hohe Cashflows generieren und ihren Wert auch unter unterschiedlichsten Marktbedingungen steigern können, durch dieselbe negative Stimmungslage in Mitleidenschaft gezogen worden sind, wie die Kurse von vergleichsweise konjunktursensitiven Aktien und Titeln geringerer Qualität. Die Panik am Markt war groß und alle haben von Aktien und Fonds abgeraten. Dabei war genau dies der beste Zeitpunkt zum Kaufen.

 

Regel 7: Fokussieren der realen Rendite

Inflation, Steuern und Gebühren (wie Transaktionskosten, Umtauschgebühren oder laufende Gebühren) sind drei Faktoren, welche die realen Erträge Ihres Investments beeinträchtigen können. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, Kosten zu senken. Dazu zählen beispielsweise steueroptimierte Produktlösungen wie Spar- und Pensionspläne oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Darüber hinaus gibt es auch inflationsgeschützte Anlageinstrumente wie inflationsgebundene Anleihen, Investment- oder Immobilienfonds oder Gewerbeimmobilien, bei denen die Mieteinnahmen oftmals analog zur Inflationsrate ansteigen. Beachten Sie aber besonders bei steuerlich attraktiven Produkten wie Riester oder einer bAV stets auch die Versteuerung in der Auszahlungsphase. Diese ist bei den genannten Produkten sehr schlecht und damit ein Grund, wieso dies für die meisten Menschen eine unattraktive Anlage gegenüber einem normalen Fonds- oder Aktiensparplan ist (unter aktuell steuerrechtlichen Gesichtspunkten (02.2018)).

 

 

Wichtiger Hinweis:
Der Wert von Anlagen kann schwanken, wodurch die Fondspreise steigen oder fallen können und Sie Ihren ursprünglich investierten Betrag möglicherweise nicht zurückerhalten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Bitte beachten Sie, dass der Wert Ihrer Anlage aufgrund von Währungsschwankungen steigen oder fallen kann. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Anlage für Sie und Ihre Situation geeignet ist, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne beraten wir Sie unabhängig und individuell.

 

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Steigende Renten, Steuerfreibeträge, Betriebliche Altersvorsorge: Das ändert sich 2018 für Ihr Geld https://www.der-investmentberater-berlin.com/articles/steigende-renten-steuerfreibetraege-betriebliche-altersvorsorge-das-aendert-sich-2018-fuer-ihr-geld/ Thu, 04 Jan 2018 11:05:50 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1893 Jeden Monat gibt es neue Gesetze, die die Arbeit von Betrieben und Verbrauchern beeinflussen. Besonders viele Änderungen gibt es meistens zum Jahreswechsel. Einige Gesetze treten sofort in Kraft, einige erst im Laufe des Jahres. Auch im neuen Jahr müssen sich Verbraucher wieder mit einigen Änderungen vertraut machen. So klettern die Rentenbezüge leicht, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein wird nach und nach verschwinden. Was sich sonst noch geändert hat oder im Laufe des Jahres ändern soll finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.   Steigende Renten Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die Rente steigt um rund drei Prozent. Es kann

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Jeden Monat gibt es neue Gesetze, die die Arbeit von Betrieben und Verbrauchern beeinflussen. Besonders viele Änderungen gibt es meistens zum Jahreswechsel. Einige Gesetze treten sofort in Kraft, einige erst im Laufe des Jahres. Auch im neuen Jahr müssen sich Verbraucher wieder mit einigen Änderungen vertraut machen. So klettern die Rentenbezüge leicht, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein wird nach und nach verschwinden. Was sich sonst noch geändert hat oder im Laufe des Jahres ändern soll finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

 

Steigende Renten

Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die Rente steigt um rund drei Prozent. Es kann allerdings sein, dass Sie durch die Rentensteigerung in die Steuerpflicht rutschen.

 

Beitragssätze zur Rentenversicherung sinken

Die sehr hohe Beschäftigung in Deutschland sorgt dafür, dass die Kassen der Rentenversicherung gut gefüllt sind. Deshalb sinkt der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Für Bezieher hoher Einkommen steigen 2018 allerdings die Abgaben. Das liegt an den kletternden Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung um 1.800 € auf 78.000 € (West) und um 1.200 € auf 69.600 € (Ost). Das bedeutet: Gutverdiener müssen auf höhere Einkommensanteile Abgaben zahlen.

 

Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 € auf 416 €, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 € auf 374 € pro Partner.

 

Steuerfreibeträge

Nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch der steuerliche Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr steigen. Dieser wird für Bürger nun um 180 € auf 9 000 € angehoben. Erst was darüber hinaus geht, kann vom Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

 

Keine neuen 500er-Scheine mehr

Der 500-Euro-Schein wird gegen Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben. Keine Angst, er behält natürlich seinen Wert. Und auch, wenn Händler ihn nicht mehr annehmen sollten, können Sie den 500er immer noch bei der Bundesbank eintauschen.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erhalten nun auch Angestellte kleinerer Betriebe Zugang zu einer Betriebsrente. Ziel der Einführung ist die Gewährleistung von möglichst viel Sicherheit und Schutz vor eventuellen Risiken. Darüber hinaus soll die Aushandlung der Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge auf “Augenhöhe” zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Ob sich die Änderungen für den einzelnen Arbeitnehmer ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Zuzahlung des Arbeitgebers von unter 30% dürfte eine betriebliche Altersvorsorge aufgrund der steuerlichen Nachteile in der Auszahlungsphase aber bei weitem noch nicht attraktiv machen.

 

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen

Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Seit 2018 muss nun der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

 

Einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr

Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar 2018 neue einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr in Europa. Banken passen dementsprechend ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50,00 € haften. Ab November 2018 werden Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.

 

Pauschalsteuer auf Investmentfonds

Zukünftig werden Aktien-, Misch- und Immobilienfonds anders besteuert. Abgeltungssteuer fällt künftig auf eine jährliche Pauschale an. Für die meisten Anleger reduziert sich hierdurch der Aufwand bei der Steuererklärung. Dies gilt auch für Anleger von Indexfonds (ETFs).

 

Mehr Kfz-Steuer durch den Abgas-Skandal

Der Diesel-Skandal treibt die Kfz-Steuer im neuen Jahr nach oben. Der Grund: Das bisherige Prüfverfahren zur Abgasmessung (NEFZ) wurde durch die WLTP-Norm abgelöst. Der neue Test liefert realistischere, also höhere Messwerte. Damit steigen auch der in den Papieren ausgewiesene Durchschnittsverbrauch und der CO2-Ausstoß. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Kfz-Steuervon Neuwagen. Die Erhöhung greift für Erstzulassungen ab 1. September 2018. Wer vorher einen Neuwagen kauft, profitiert noch von der alten Einstufung.

 

Besserer Schutz für Bauherren

Firmen müssen privaten Bauherren ab Januar detaillierte Baubeschreibungen aushändigen, so dass sie verschiedene Angebote besser vergleichen können und bei Streitigkeiten Beweise haben. Zudem müssen die Unternehmen verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung machen. Und: Häuslebauer können Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen.

 

Automatischer Notruf bei Autounfall

Neu zugelassene Fahrzeugtypen müssen ab April 2018 mit dem sogenannten E-Call-Systemausgerüstet sein. Das automatische Notrufsystem informiert bei schweren Unfällen eigenständig den Rettungsdienst über Ort und Zeitpunkt des Unfalls und teilt der Rettungsstelle Ihre letzte bekannte Fahrtrichtung mit.

 

 

 

 

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Arbeiten bis ins Grab – Wenn die Rente nicht reicht (Dokumentation) https://www.der-investmentberater-berlin.com/video/arbeiten-bis-ins-grab-wenn-die-rente-nicht-reicht/ Thu, 24 Aug 2017 11:40:35 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1826 The post Arbeiten bis ins Grab – Wenn die Rente nicht reicht (Dokumentation) appeared first on Versicherungsmakler und Investmentberater in Berlin, Potsdam und Brandenburg.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Betriebliche Altersvorsorge künftig ohne Garantien https://www.der-investmentberater-berlin.com/articles/betriebsrentenstaerkungsgesetz-brsg-betriebliche-altersvorsorge-kuenftig-ohne-garantien/ Fri, 11 Aug 2017 09:49:24 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1796 Wie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das „Sommerloch“ in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) zu, das somit am 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erreichen, werden einige Dinge geändert. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden. Nachfolgend werden die

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Wie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das „Sommerloch“ in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) zu, das somit am 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erreichen, werden einige Dinge geändert.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zusammengefasst.

 

Haftung für den Arbeitgeber

Aktuelll trifft der Arbeitgeber, unabhängig vom Durchführungsweg, in einem bAV-Vertrag die Zusage über eine bestimmte Leistung. Diese Leistung wird in den meisten Fällen über einen oder mehrere Drittanbieter (z. B. Versicherungen, Pensionskassen) oder durch bilanzielle Rückstellungen abgesichert. Da der Arbeitgeber für das Erreichen der Leistung haftet, sind die Zusagen meistens mit renditeschwachen Garantieprodukten verbunden.

Zukünftig trifft der Arbeitgeber eine reine Beitragszusage, ist also nicht mehr für die erzielte Rendite und den Erhalt des eingesetzten Kapitals während der Beitragsphase und zum Ablauf verantwortlich („pay and forget“). Die Verträge unterstehen der Aufsicht der „BaFin“ und müssen einen ausreichenden Risikopuffer enthalten. In welchem Rahmen sich dieser Puffer bewegen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen, es werden allerdings keine Garantien in den Verträgen enthalten sein.

 

Flexibilität

Anders als bei heutigen bAV-Verträgen wird eine vorzeitige Kündigung des Vertrages nicht mehr möglich sein. Zudem besteht im Alter kein Kapitalwahlrecht und es ist ausschließlich eine Rentenzahlung möglich. Das angesparte Kapital steht somit nicht in Notlagen vor Rentenbeginn und auch nicht zur Finanzierung von Pflegekosten zur Verfügung.

 

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Ab dem 1. Januar 2019 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent (ca. ¾ der Sozialversicherungsersparnis) des umgewandelten Entgeltes in den Vertrag zu zahlen. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung ebenfalls, jedoch erst ab dem 1. Januar 2022. Hier entsteht ein Effekt, wenn der Arbeitgeber bisher seine Sozialversicherungsersparnis für sich behält und keinen Zuschuss leistet.

 

Erhöhung der Fördergrenze

Die bisherige Höchstgrenze für Beiträge, die von der Sozialversicherung befreit sind, bleibt weiterhin bei vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 254 Euro monatlich). Zusätzlich können jedoch bis zu vier Prozent der BBG steuerfrei eingezahlt werden. Des Weiteren besteht eine Nachzahlungsmöglichkeit, wenn ein Arbeitsverhältnis für mindestens ein Jahr ruht (z. B. aufgrund von Elternzeit). Für maximal zehn Jahre können Beiträge bis zu acht Prozent der BBG nachgezahlt werden. Zudem dürfen Abfindungen, abhängig von der Dauer der Dienstzeit, eingezahlt werden.

 

Förderung für Geringverdiener

Für Angestellte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro brutto im Monat erhält der Arbeitgeber eine Förderung von 30 Prozent auf Zusatzbeiträge, die er in eine bAV zahlt. Der Zusatzbeitrag des Arbeitgebers darf zwischen 240 Euro und 480 Euro p. a. betragen.

 

Freibetrag in der Grundsicherung

Renten aus staatlich geförderten Verträgen werden zukünftig bis zu 202 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt auch für Bestandsverträge.

 

Opting-out

Arbeitnehmer werden zukünftig automatisch zu einem gewissen Zeitpunkt (z. B. Ende der Probezeit) in der betrieblichen Altersvorsorge angemeldet und müssen sich aktiv gegen einen Vertrag entscheiden, wenn sie diesen nicht wünschen. Es muss also seitens des Angestellten ein Aufwand betrieben werden, um keine bAV zahlen zu müssen.

 

Riester-bAV in der Auszahlungsphase

Eine Rente aus einem betrieblichen Riester-Vertrag ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig, da auch die Beiträge nicht von der Sozialversicherung befreit sind. Hier bestand bisher eine doppelte Abgabenpflicht.

 

Riester-Förderung

Zu guter Letzt wird die Förderung von Riester-Renten von 154 Euro auf 175 Euro p. a. angehoben. Die Kinderzulage bleibt unverändert.

 

 

Es wird einiges etwas besser, einiges schlechter. Auf jeden Fall wird die betriebliche Altersvorsorge anders. Trotz einigen Verbessernungen sind aber viele Betriebsrentenexperten enttäuscht vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ihrer Ansicht nach sind die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insgesamt zu stärken, mit dem Sozialpartnermodell nicht erfüllt.

Für eine tatsächliche Stärkung der bAV wäre es notwendig gewesen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge so abzuändern, dass die betriebliche Altersvorsorge als Renten-Produkt für die eigentliche Zielgruppe attraktiver und verständlicher wird.

Der Schritt weg von den Zinsgarantien hin zu renditeträchtigeren Anlagen bietet auf lange Sicht gesehen mehr Chancen als Risiken. So ist etwa eine höhere Startrente möglich. Mit der richtigen Anpassungsstrategie kann man zudem ein ständiges Auf und Ab bei den Rentenleistungen weitgehend vermeiden. Zur Wahl des richten bAV Anbieters und der richtigen Anlagestrategie sollte man sich aber immer einen unabhängigen Finanzexperten zur Seite nehmen.

 

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