Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Betriebliche Altersvorsorge künftig ohne Garantien
Wie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das „Sommerloch“ in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) zu, das somit am 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erreichen, werden einige Dinge geändert. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden. Nachfolgend werden die