Geschäftsführerversicherungen: D&O Versicherung
Die D & O Versicherung zählt mit zu den Geschäftsführerversicherungen. Oftmals wird sie auch als Managerversicherung bezeichnet. Geschäftsführer oder sonstige leitende Angestellte von juristischen Personen haben das gravierende Problem, dass sie mit ihrem privaten Gesamtvermögen der privaten Haftung unterliegen. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf Vermögensschäden im Innen- sowie im Außenverhältnis. Die Geschäftsführerversicherung trägt das Verantwortungsrisiko und übernimmt zwei wesentliche Funktionen, die Schadenabwehr und die Zahlung des Schadenersatzes. Die D&O Absicherung bietet den versicherten Personen demnach Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen einer Managementtätigkeit auftreten können, leistet bei Schadensersatzansprüchen von außen bzw. des eigenen Unternehmens und leistet auch