Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht. Einen Überblick über die Änderungen im Kaufrecht finden Sie hier.
Mindestlohn steigt
Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann sich ab dem 1. Januar 2022 über höhere Einnahmen freuen. Der Mindestlohn steigt dann von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. 6 Monate später, also am 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann noch einmal angehoben. Dann müssen pro Stunde mindestens 10,45 Euro vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Familien werden finanziell entlastet
Familien werden ab 2022 finanziell stärker entlastet. Dies soll u. a. über einen höheren Grundfreibetrag und die Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs geschehen.
Das Familienentlastungsgesetz sorgt zum Beispiel dafür, dass der Grundfreibetrag im Jahr 2022 weiter ansteigt. Dieser liegt dann im neuen Jahr bei 9.984 Euro. Durch die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.
Der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent ist erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro im Veranlagungszeitraum 2021 und ab 270.501 Euro in 2022 zu zahlen.
Senkung des Garantiezins
Zum 1. Januar 2022 wird der Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt. Dieser Wert ist vor allem für die Lebensversicherung relevant. Durch die Senkung des Wertes geraten vor allem die Versicherungen in Schwierigkeiten. Besonders gravierende Folgen sehen wir für neue Riester-Verträge (Die wir seit bestehen nicht empfehlen). Denn diese würden für Sparer und Versicherer sonst unattraktiv. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen. Das Gleiche gilt für bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung, nämlich der Beitragszusage mit Mindestleistung.
Weitere Versicherungen die unter der Garantiezinssenkung mit erhöhten Beiträgen leiden werden sind sind: Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Risikolebensversicherungen. Wir erwarten einen Anstieg der Prämien von bis zu 15 Prozent und empfehlen jedem sich noch in diesem Jahr Gedanken zu seiner Vorsorge zu machen.
Änderungen im Straßenverkehr
Um die Unfallzahlen und die im Straßenverkehr verunglückten Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu reduzieren, schreibt die EU ab 2022 zahlreiche weitere Assistenzsysteme in Pkw vor. Im Straßenverkehr soll es nach und nach immer sicherer werden. Daher werden bei Neuwagen einige Assistenzsysteme zur Pflicht. Einige Systeme sind auch für Transporter, Busse und Lkw verpflichtend.
Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen
Mit der Harmonisierung mit „Wählen ab 16“ bei der Betriebsratswahl wird eine langjährige Forderung nun im Jahr 2022 umgesetzt. In Betrieben mit einem Betriebsrat können Beschäftigte bereits ab einem Lebensalter von 16 Jahren mitwählen. Zuvor lag die Altersbeschränkung bei 18 Jahren. Wer sich selbst in den Betriebsrat wählen lassen will, muss aber weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.