Diplomaten unterliegen besonderen Regelungen, da sie als Regierungsbeauftragter den Staat auf Regierungsebene gegenüber anderen ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen völkerrechtlich vertritt. Aufgrund des regelmäßigen Ortswechsels, den Besonderheiten des Arbeitsalltages und gesetzlichen Sonderregelungen bedarf es spezielle Finanzkonzepte, um den Diplomaten und Angehörigen ein höchstes Maß an Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Wir kennen die speziellen Anforderungen, die für eine Botschaft, Diplomaten oder Konsulate wichtig sind und haben in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus allen Bereichen spezielle Konzepte für Diplomaten, deren Angehörige, Botschafen und Konsulate erarbeitet. Der nachfolgende Artikel gibt einen kleinen Einblick.
Krankenversicherung für Diplomaten
Diplomaten in Deutschland
Inhaber von Diplomatenpässen sind in Deutschland von der Krankenversicherungspflicht befreit. Es empfiehlt sich dennoch, für den Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen, um Gesundheitsleistungen oder den Rücktransport im Heimatland im Krankheitsfall nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Um den individuellen Anforderungen zu entsprechen empfiehlt sich vorher ein Marktvergleich von verschiedenen Anbietern. Gerne unterstützen wir bei der Antragsstellung, da es einige Fallstricke gibt.
Auf jeden Fall sollte man vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) darauf achten, in welchen Ländern der EU die Versicherung gilt. Generell sollten alle Schengen-Staaten von der neuen Krankenversicherung abgedeckt sein und auch das jeweilige Heimatland. Einige private Krankenversicherer in Deutschland bieten eine sogenannte Incoming-Versicherungen für in Deutschland arbeitende Menschen aus anderen Staaten an. Dieser Versicherungsschutz unterscheidet sich dadurch von normalen privaten Krankenversicherungen, dass dort keine Altersrückstellungen berechnen werden. Der Kraneknversicherungsschutz wird dadurch günstiger.
Als Diplomat im Ausland
Wenn Sie vom Auswärtigen Amt als deutscher Diplomat ins Ausland geschickt werden, sollten Sie zuvor unbedingt überprüfen, welche Leistungen deine private Krankenversicherung abdeckt und ob es ggf. Lücken gibt. Häufig übernehmen die Tarife der privaten Krankenkassen wesentliche Leistungen, die du für die medizinische Erstversorgung im Ausland benötigst. Dazu gehört, dass deine PKV zunächst die Kosten einer ärztlichen Akutbehandlung bezahlt sowie den Aufenthalt in einem Krankenhaus. Wird es nötig, dass man im kranken Zustand nach Deutschland zurückkehren muss, so ist es unerlässlich, dass der PKV-Tarif auch die Transportkosten vollständig übernimmt.
Ausländische Besucher
Sinnvoll – und bei Bürgern aus Nicht-EU-Staaten sogar obligatorisch – ist der Abschluss einer Versicherung für Familienangehörige, die nur zu Besuch in Deutschland sind. Wer sich hierzulande verletzt, verunfallt oder schwer krank wird, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Selbst vergleichsweise kleine ambulante oder stationäre Eingriffe können schnell über 1.000 Euro kosten. Wir bieten auch in diesem Zusammenhang besonders flexible Produkte, die tagesaktuell abschließbar und kündbar sind.
Autoversicherung
Als Diplomat stehen Sie jeden Tag in der Verantwortung. Auf eine zuverlässige Absicherung sollte deshalb kein Autofahrer verzichten. Schon ein kleiner Blechschaden kann schnell mehrere 1.000 Euro kosten. Werden bei einem Unfall sogar Personen verletzt, können Schadensersatzansprüche sogar in die Millionenhöhe gehen. Mit einer umfangreichen Kfz-Versicherung können sich Diplomaten und ihre Angehörigen gegen sämtliche Schäden absichern.
Fordern Sie gerne ein kostenloses unverbindliches Angebot bei uns an.
Altersvorsorge und Geldanlage
Diplomaten aus Deutschland erhalten zwar eine gute Pension im Alter, aber trotzdem bestimmt immer eine Lücke zum vorherigen Gehalt. Deshalb ist es ratsam, dass Diplomaten noch eine zusätzliche private Altersvorsorge abschließen. Auch die Angehörigen von Diplomaten sollten in ein Altersvorsorgekonzept einbezogen werden. Hier gibt es sogar unter bestimmten Umständen die Möglichkeit Zuwendungen für den Ehepartner zu erhalten über die Neuregelung des § 53 Abs. 6 BBesG i.V.m. § 5 AuslZuschlV. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung.
Neben der Altersvorsorge empfiehlt es sich vor allem in der Niedrigzinsphase sein erspartes etwas arbeiten zu lassen. Hierzu empfehlen wir unseren Kunden einen Teil der monatlichen Überschüsse in einen Fondssparplan zu stecken.
Einkommensabsicherung
Eine Krankheit oder ein Unfall kann Sie daran hindern, Ihren Beruf dauerhaft auszuüben und selbst Geld zu verdienen. Auch schon in jungen Jahren. Zur Einkommensabsicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung sowie eine Risikolebensversicherung.
Gerne beraten wir Sie umfassend und unabhängig zu ihrem weltweiten Versicherungsschutz. Ob Auto, Umzug, Hausrat, Haftpflicht, Krankenversicherung oder Unfallschutz .
Darüber hinaus entwerfen wir mit Ihnen gemeinsam einen ganzheitlichen Finanzplan mit einer flexiblen Geldanlage und einem individuellen Altersvorsorgekonzept.