Die Geschäftsinhaltsversicherung ist zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Firmenversicherung, sollte aber neben der Betriebshaftpflicht eine der ersten Versicherungen für das Unternehmen sein. Sie schützt die gesamte Ausstattung Ihrer Geschäftsräume, sowie Vorräte und Waren und bilden somit die wichtigste Absicherung für die unternehmerischen Ziele. Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt umfangreich vor den finanziellen Folgen, wenn die Betriebseinrichtung, Vorräte oder Warenbestände zu Schaden kommen.
Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm und Hagel. Auch Beschädigungen durch ein geplatztes Wasserrohr werden abgedeckt, sofern das eigene Inventar dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen. Meistens trägt der Versicherer sogar die Kosten für die Brandbekämpfung oder die Sanierung. Über eine spezielle Zusatzversicherung (Betriebsunterbrechnung), die im Rahmen der Inhaltversicherung abgeschlossen werden kann, kann man sich auch gegen Umsatzeinbußen abversichern, bis der allgemeine Zustand wieder hergestellt ist.
Die Geschäftsinhaltversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl auf. Neben den häufigsten Risiken gibt es auch noch andere Gefahren, die sich im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichern lassen. Demnach können Unternehmer beispielsweise auch Hagel, Glasbruch, Naturgewalten oder politische Unruhen mitversichern.